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Prüfung Mietangebot

Prüfung Mietangebot

Bitte geben Sie die Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen an.

Hinweis: Bei Mehrpersonenhaushalten über 5 Personen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Bitte kontaktieren Sie uns direkt unter....

Miete lt. Mietangebot

Bitte geben Sie die Wohnfläche in m² an.
Bitte geben Sie die Grundmiete in Euro an.
Bitte geben Sie die Nebenkosten in Euro an
Bitte geben Sie die Heizkosten in Euro an.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist unverbindlich. Für einen rechtsverbindlichen Bescheid reichen Sie bitte das Mietangebot zusammen mit dem Antrag auf Erteilung einer
Zusicherung zur Übernahme neuer Kosten der Unterkunft bei Wohnungswechsel beim Jobcenter Weimarer Land zur Prüfung ein.

*Pflichtfelder

Sie stehen im Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und müssen umziehen?

Ziehen Sie innerhalb des Weimarer Landes oder aus einem anderen Kreis/einer kreisfreien Stadt in das Weimarer Land, dann braucht es eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft durch uns als Jobcenter. Haben Sie diese Zusicherung im Voraus nicht eingeholt besteht die Gefahr, dass mögliche Mehrkosten inkl. der anfallenden Umzugskosten, vollständig durch Sie selbst getragen werden müssen. 

Haben Sie bereits neuen Wohnraum in Aussicht? Dann erfassen Sie im nebenstehenden Tool die Anzahl der Personen sowie die anfallenden Kosten und erhalten umgehend Informationen zur Angemessenheit Ihres Wunsch-Wohnraumes.

Weiterführende Informationen zu den angemessenen Werten für Kosten der Unterkunft und Heizung im Weimarer Land erhalten Sie HIER.

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Wir stellen das Konto um!

Wir stellen Ihr Online-Konto um!

Ab dem 22. Juli 2024 können Sie unsere digitalen Angebote - privat und geschäftlich - über ein Online-Konto mit verschiedenen Profilen nutzen.

Wenn Sie bereits ein Online-Konto haben, wird dieses Konto automatisch umgestellt und bestehende Inhalte werden übernommen.

Nach dem 22. Juli müssen Sie sich am Online-Portal anmelden, um in gewohnter Weise weiter mit uns digital zusammenzuarbeiten. Sie werden dann in wenigen Schritten durch den Prozess geführt.

Ab dem 22. Juli 2024 wird Ihnen die BundID als zusätzliche Möglichkeit angeboten, um sich am Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit anzumelden und zu registrieren.

Die BundID ist ein zentraler Dienst des Bundes. Sie können sich damit online identifizieren, um Behördengänge online zu erledigen und komfortabel Anträge zu stellen. Eine Anmeldung und Identifizierung ist mit dem ELSTER-Zertifikat und mit dem Online-Ausweis möglich.

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Anpassung der angemessenen Kosten für Unterkunft

Angemessenheit der Kosten für Unterkunft

Die Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII im Weimarer Land wurden ab dem 01.05.2024 neu festgelegt.

Zur Ermittlung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung hat der Kreis Weimarer Land erneut ein schlüssiges Konzept in Auftrag gegeben. Nach Auswertung der Daten gelten seit dem 01.05.2024 die folgenden Mietobergrenzen als angemessen. 

Während die angemessenen Kosten für Unterkunft (ohne Heizung) für ein- und zwei-Personen-Haushalte nun um 40 EUR erhöht wurden, erfolgte bei 3-, 4- und 5-Personenhaushalten eine Erhöhung zwischen 70 bis 90 EUR.

Was bedeutet das für mich?

Soweit Ihre Kosten bislang bereits als angemessen bewertet und vollständig berücksichtigt wurden, hat die Anpassung keinerlei Auswirkungen auf Sie. 

Wurden die bisherigen Kosten aufgrund Unangemessenheit lediglich anteilig bei der Berechnung berücksichtigt, dann erfolgt automatisch eine erneute Prüfung der vollständigen Kostenübernahme. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun.

Heizkosten werden weiterhin, unabhängig hiervon, entsprechend des aktuellen Heizkostenspiegels geprüft und jährlich angepasst.

Sie planen einen Umzug? 

Sie müssen umziehen und haben bereits neuen Wohnraum in Aussicht?

Hierfür braucht es eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft durch uns als Jobcenter, wenn Sie Bürgergeld beziehen. 

Haben Sie diese Zusicherung im Vorfeld nicht eingeholt besteht die Gefahr, dass mögliche Mehrkosten inkl. der anfallenden Umzugskosten, vollständig durch Sie selbst getragen werden müssen. 

Prüfung Sie das Mietangebot auf Angemessenheit über unser Berechnungstool:

Zur Prüfung des Mietangebots

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Antragstellung - So einfach geht's...

Ihre Möglichkeiten zur Antragstellung von Bürgergeld

So einfach geht's:

Meine Vorteile

  • Unterstützung bei der Eingabe der Daten durch Hilfetexte

  • schnelle und unbürokratische Kontaktaufnahme bei Rückfragen zum Antrag, der Vervollständigung des Antrags sowie der Abgabe von ergänzenden Unterlagen

  • einfacher Upload und Versand von Dokumenten und Nachweisen

  • spart Zeit und Portokosten

  • schneller Zugriff auf Schreiben und Bescheide über das Online-Portal möglich

  • zeit- und ortsunabhängige Nutzung

  • eigenständige Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsmarktprofils

  • eine um bis zu 7 Tage schnellere Bereitstellung Ihrer Anträge in der bearbeitenden Stelle

Ich besitze kein digitales Endgerät, möchte die Online-Dienste dennoch nutzen. Was kann ich tun?

Allen Kundinnen und Kunden soll es ermöglicht werden, die Vorteile unserer Online-Dienste für sich zu nutzen. Hierfür haben wir an unseren Standorten Apolda und Weimar Terminals (siehe Bild rechts) eingerichtet, welche innerhalb unserer Servicezeiten1 genutzt werden können. 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich einen Antrag stellen möchte und benötige eine Beratung.

Vereinbaren Sie ganz bequem einen Termin über unser Online-Portal*.

Alternativ können Sie über unsere Servicenummer² einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren oder sich telefonisch beraten lassen.

Ich möchte auf die zahlreichen Vorteile des Online-Angebots verzichten. Habe ich alternative Möglichkeiten?

Sie haben die Möglichkeit einer analogen Antragstellung innerhalb unserer Servicezeiten am Standort Apolda.

Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unser Online-Portal* oder vereinbaren telefonisch einen Termin über unsere Servicenummer.

*Hierfür ist keine vorherige Registrierung erforderlich.

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Bürgergeld einfach erklärt!

Was ist das Bürgergeld?

Sie hatten bisher keine Berührungspunkte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende oder wie es umgangssprachlich heißt, dem Bürgergeld?

Dennoch haben Sie den Begriff "Bürgergeld" sicher schon einmal gehört.

Im nebenstehenden Erklärvideo (bereitgestellt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales) erhalten Sie erste Informationen.

Weiterführende Informationen zu den im Bürgergeld genutzten Begrifflichkeiten und den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie unter der Rubrik Geldleistungen.

Weiterlesen … Bürgergeld einfach erklärt!

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