Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die folgende Leistungen beziehen:
Bürgergeld,
Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wohngeld und/oder
Kinderzuschlag
Leistungen für Bildung erhalten Schüler*innen bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Anträge auf Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen schließen die Leistungen für Bildung und Teilhabe mit ein. Ergänzende Unterlagen sind jedoch vorzulegen.
Welche Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe bewilligt werden können, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: