Sie stehen im Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und müssen umziehen?
Ziehen Sie innerhalb des Weimarer Landes oder aus einem anderen Kreis/einer kreisfreien Stadt in das Weimarer Land, dann braucht es eine Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft durch uns als Jobcenter. Haben Sie diese Zusicherung im Voraus nicht eingeholt besteht die Gefahr, dass mögliche Mehrkosten inkl. der anfallenden Umzugskosten, vollständig durch Sie selbst getragen werden müssen.
Haben Sie bereits neuen Wohnraum in Aussicht? Dann erfassen Sie im nebenstehenden Tool die Anzahl der Personen sowie die anfallenden Kosten und erhalten umgehend Informationen zur Angemessenheit Ihres Wunsch-Wohnraumes.
Weiterführende Informationen zu den angemessenen Werten für Kosten der Unterkunft und Heizung im Weimarer Land erhalten Sie HIER.