Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf und die Stelle bietet gute Aussichten darauf, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein, dann beantragen Sie Einstiegsgeld, bevor Sie die Stelle antreten.
Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen.
Außerdem müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Von Ihrem Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
- Die Stelle bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein.
- Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Wichtig: Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen.