Unsere Servicezeiten
Persönliche Vorsprachen sind im Rahmen unserer Servicezeiten zur Nutzung der Self-Service-Bereiche ohne Terminierung zu folgenden Zeiten möglich:
Mo. - Fr. | 08.00 - 12.30 Uhr |
Di. | 13.30 - 15.30 Uhr |
Do. | 13.30 Uhr |
Ein persönliches Gespräch mit Mitarbeitenden aus unseren Bereichen ist grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Was bedeutet das für mich?
Mit der Erweiterung unserer Online-Services können Sie Ihre Anliegen dennoch zu jeder Zeit loswerden.
Fordern Sie einmalig Ihre persönlichen Zugangsdaten an und übermitteln Sie uns Ihre Fragen und Unterlagen zukünftig einfach digital.
Ihre Vorteile auf einem Blick:
+++ Kontaktaufnahme mit ihrem/r Ansprechpartner/in – schnell, unkompliziert und zu jederzeit Termine vereinbaren
+++ Antragstellung und Übersendung von Unterlagen unabhängig von Servicezeiten
+++ Fristen einhalten, durch Online-Dokumentenübersendung
+++ digitale Einsicht und Verwaltung ihrer Anträge und Bescheide
+++ sicher und vertraulich durch Einhaltung aktuell geltender Datenschutzrichtlinien
Hinweis
Die erstmalige Antragstellung auf Bürgergeld kann nach vorheriger Terminvereinbarung auch persönlich erfolgen.
Bestehende Wartezeiten bis zu Ihrem persönlichen Vor-Ort-Termin haben wir selbstverständlich im Blick. Für den Tag der Antragstellung ist der Tag der Terminvereinbarung maßgebend.
Die Nutzung der bereitgestellten Online-Services ist nicht möglich, weil kein eigenes digitales Endgerät vorhanden ist?
Hierfür können die Self-Service-Terminals innerhalb unserer Dienststellen genutzt werden. An den Terminals ist es möglich, Unterlagen zu digitalisieren und diese darauffolgend den Mitarbeitenden des Jobcenters bereitzustellen.