Die steigenden Preise und Lebenshaltungskosten der vergangenen Monate sind gerade für Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind und wenig Geld zur Verfügung haben, eine starke Belastung. Deshalb ist es wichtig, dass in Deutschland mit dem Bürgergeld eine solide Absicherung auch in Krisenzeiten gewährleistet ist.
Die Regelbedarfe werden dabei nach einem klaren Verfahren auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Um gestiegene Lebenshaltungskosten fortlaufend zu berücksichtigen, gibt die Verfassung vor, dass die Regelbedarfe regelmäßig angepasst werden. Dies geschieht jeweils zum 1. Januar eines Jahres. Der Mechanismus zur jährlichen Anpassung der Regelbedarfe wurde mit Einführung des Bürgergeldes inflationsfester, und somit krisenfester, gestaltet.
Im Ergebnis kommt es zum 1.1.2024 zu einer deutlichen Erhöhung der Regelbedarfe:
Regelbedarfsstufe
für Personenkreis
Höhe des Regelbedarfs im Jahr 2024 in Euro
(Vergleich zu 2023)
1
Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist
563,00
(+61)
2
volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft
506,00
(+55)
3
sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (erwachsene Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr)
451,00
(+49)
4
sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahren und für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr
471,00
(+51)
5
Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres